Apostille
Was ist eine amtliche Übersetzung?
Eine amtliche Übersetzung (auch beglaubigte Übersetzung, beglaubigte Übersetzung, amtliche Übersetzung oder Übersetzung mit Beglaubigung) ist eine Übersetzung, die eine Übersetzungsklausel und einen runden Stempel mit dem Staatswappen trägt. Eine auf diese Weise angefertigte Übersetzung erfüllt die Anforderungen an Übersetzungen, die für Behörden, Gerichte oder die Polizei im In- und Ausland bestimmt sind.
Eine Übersetzungsklausel am Ende der Übersetzung bescheinigt, dass die Übersetzung wortgetreu mit dem Text des Originaldokuments übereinstimmt.
Als gerichtlich beeideter Dolmetscher und Übersetzer kann ich für Sie amtliche Übersetzungen aller Art ins Tschechische oder Deutsche anfertigen.
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille ist ein amtlicher Vermerk, der auf amtlichen Dokumenten und Papieren angebracht wird, um die Unterschrift und den Stempel auf dem Dokument zur Verwendung im Ausland zu bestätigen.
Eine Apostille ist eine höhere Beglaubigungsstufe, die erforderlich ist, wenn eine beglaubigte Urkunde im Hoheitsgebiet eines anderen Staates vorgelegt wird und dieser Staat Vertragspartei des am 5. Oktober 1961 in Den Haag angenommenen Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigungspflicht ist.
Dieses Übereinkommen hat das Verfahren der Beglaubigung öffentlicher Urkunden vereinfacht, die in Staaten verwendet werden sollen, die Vertragsparteien des Übereinkommens sind und mit denen die Tschechische Republik keine Befreiung von der Beglaubigung durch bilaterale internationale Verträge ausgehandelt hat.
Im Falle der deutschen Sprache und der Länder, in denen Deutsch eine Amtssprache ist, gilt die Apostillierung für alle für die Schweiz bestimmten Dokumente und für Deutschland bestimmte Dokumente für juristische Personen und für Geschäftszwecke (seit 2018 sind Dokumente natürlicher Personen vom Apostillierungsverfahren ausgenommen). Im Verhältnis zu Österreich sind alle Dokumente von der Apostille befreit (auf der Grundlage der Verordnung Nr. 9/1963 Slg. über den Vertrag zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Republik Österreich über wechselseitigen rechtlichen Verkehr in bürgerlichen Rechtssachen, über Urkundenwesen und über Erteilung von Rechtsauskünften)
Meine Dienste
Ich kann einen kompletten Legalisierungsservice für Dokumente und Urkunden anbieten und erledigen:
- Legalisierung – höhere Beglaubigung von Dokumenten in Form einer Apostille für alle tschechischen Dokumente
- Legalisierung – höhere Zertifizierung von Dokumenten in Form einer Superlegalisierung für alle tschechischen Dokumente
Welche Dokumente werden apostilliert?
Apostillen werden am häufigsten für amtliche Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Handelsregisterauszüge, Strafregisterauszüge, Vollmachten, Urteile, Diplome, Erbscheine und andere persönliche oder geschäftliche Dokumente verwendet.
Haben Sie weitere Fragen zur Apostille?
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Apostille haben, können Sie mich telefonisch, per E-Mail oder über das Formular auf meiner Website kontaktieren.
Apostille – Vorgang bei der Erledigung
Die Apostille ist eine Klausel, die hinter amtlichen Urkunden und Dokumenten angebracht wird, um die Unterschrift und den Stempel auf dem Dokument für die Verwendung im Ausland zu beglaubigen.
Außenministerium der Tschechischen Republik
Beglaubigung von Dokumenten – Informationen der Arbeitsgruppe Legalisierung der Abteilung für Konsularische Aktivitäten
Sprechzeiten für die Öffentlichkeit:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Kontakt:
Dienststelle zur Überprüfung von Dokumenten – Hradčanské nám. 5, Prag 1
Telefon: +420 224 18 2188, +420 224 18 2153, Telefax: +420 224 18 2527
E-Mail: legalizace@mzv.cz
Postanschrift:
Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik
Abteilung für konsularische Aktivitäten – Arbeitsgruppe Legalisierung
Hradčanské nám. 5
110 00 Prag
Tschechische Republik
Verwaltungsgebühr
Die Verwaltungsgebühr für den Legalisierung wird beträgt CZK 600 zzgl. MWSt. Bei persönlicher Einreichung kann die Gebühr direkt vor Ort per Kreditkarte oder in bar bezahlt werden. Bei Einreichung auf dem Postweg erfolgt die Zahlung per Überweisung auf das Konto der zuständigen Behörde oder über ein Online-Zahlungsportal.
Gemäß dem Gesetz Nr. 500/2004 Slg. (Verwaltungsordnung) beträgt die Frist für die Bearbeitung eines Antrags auf Legalisierung von Dokumenten 30 Tage. Die Beglaubigung wird in der Regel noch am selben Tag durchgeführt. Die Arbeitsgruppe Legalisierung behält sich das Recht vor, die Anzahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt eingehenden Dokumente entsprechend der aktuellen Arbeitsbelastung der Dienststelle zu begrenzen. Die letzten Dokumente werden 15 Minuten vor Ende der Sprechzeiten angenommen.
Der Antragsteller kann eine andere Person mit der Bearbeitung seines Antrags beauftragen, ohne eine Vollmacht vorzulegen.
Justizministerium der Tschechischen Republik
Dienststelle für Beglaubigung von Dokumenten:
Na Děkance 3, 128 10 Prag 2
Telefon: 221 997 473, 221 997 914, 221 997 935, 221 997 984
E-Mail: moc@msp.justice.cz
Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr (ohne Voranmeldung)
Dienstag a Donnerstag: nur nach vorheriger Online-Reservierung
A. Beglaubigung von Dokumenten beim persönlichen Kontakt
Die Beglaubigung durch das Justizministerium der Tschechischen Republik während der Sprechzeiten auf Abruf.
B. Beglaubigung von Dokumenten im Postverkehr
Postanschrift (zentrale Einlaufstelle):
Justizministerium der Tschechischen Republik
Internationale Zivilabteilung
Vyšehradská 16
128 10 Prag 2
Die Beglaubigung der Dokumente kann auch auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags auf dem Postweg erfolgen.
Der Antragsteller muss in seinem Anschreiben (Antrag) angeben:
a) den Staat, in dem das Instrument verwendet werden soll
b) seine genaue Anschrift, an die das beglaubigte Dokument gesandt werden soll
c) die Telefonnummer, bzw. die E-Mail-Adresse)
d) die Urkunde selbst (möglicherweise bereits mit der erforderlichen Vorbeglaubigung) anfügen
Verwaltungsgebühr
Das Justizministerium der Tschechischen Republik erhebt eine Verwaltungsgebühr für die Überprüfung des Dokuments:
1) für die Apostille-Klausel (Apostille) in Höhe von CZK 600 zzgl. MWSt. bargeldlos oder in bar.
2) für eine höhere Beglaubigung von Dokumenten in Höhe von CZK 200 zzgl. MWSt. bargeldlos oder in bar.
Ab dem 1.10.2021 kann das Justizministerium tschechische öffentliche Dokumente, die von Notaren ausgestellt oder beglaubigt wurden, nicht mehr mit einer Apostille versehen. Die Beglaubigung dieser Art von Dokumenten wird ab diesem Zeitpunkt von der Notarkammer der Tschechischen Republik und den regionalen Notarkammern vorgenommen.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sprechzeiten für die Öffentlichkeit:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Am Dienstag und Donnerstag ist die Arbeitsgruppe Legalisierung für die Öffentlichkeit geschlossen.
Es besteht die Möglichkeit, das Original oder beglaubigte Kopien des Diploms und des Diplomzusatzes zu legalisieren. Jede amtliche Beglaubigung muss in der Tschechischen Republik ausgestellt werden. Kopien in der Tschechischen Republik werden von einem Notar, einer Gemeinde/Stadtverwaltung oder der tschechischen Post amtlich beglaubigt. Eine amtlich beglaubigte Kopie kann auch bei den tschechischen Botschaften im Ausland angefordert werden. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellt keine beglaubigten Kopien aus.
Für jedes einzelne Dokument, das der Antragsteller legalisieren lassen möchte, ist eine Verwaltungsgebühr in Form eines Stempels in Höhe von 200 CZK zu entrichten.
Mag. Michaela Burdková – Legalisierung der Mittelschuldbildung
(Abteilung für die Konzeption des Bildungssystems, Nostrifizierung)
Jiří Johánek – Legalisierung der Hochschulbildung
Kontakt:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Prag 1
Telefon: +420-221 997 111
Telefax: +420-224 919 927
Databox: kq4aawz
IdNr: 00 02 54 29
E-Mail: posta@msp.justice.cz
Notarkammer
Die Notarkammer stellt eine Apostille für von einem Notar ausgestellte Dokumente aus. Apostillen werden auf Antrag gegen Zahlung einer Bargebühr in Höhe von CZK 600 zzgl. MWSt.(d.h. CZK 726 inkl. MWSt.) ausgestellt. Apostillen können auch auf dem Schriftweg ausgestellt werden.
Sprechzeiten:
Montag 8.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.30 – 13.00 Uhr
Kontakt:
Notarkammer der Tschechischen Republik
Apolinářská 442/12
128 00 Prag 2
Telefon: +420 273 037 033
E-Mail: apostila@nkcr.cz
Apostillen werden auch in den Büros der regionalen Kammern unter den folgenden Adressen ausgestellt:
Notarkammer in Brno
Kobližná 19
602 00 Brno
Telefon: +420 542 134 256
Sprechzeiten:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr
Notarkammer in České Budějovice
Široká 13
370 01 České Budějovice
Telefon: +420 386 350 692
Sprechzeiten:
Montag 9.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 13.00 Uhr
Notarkammer in Hradec Králové
Hořická 28
500 02 Hradec Králové
Telefon: +420 495 215 117
Sprechzeiten:
Montag 9.00 – 14.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 14.00 Uhr
Notarkammer in Ostrava
Masná 4
702 00 Ostrava
Telefon: +420 596 114 224
Sprechzeiten:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr
Notarkammer in Plzeňi
Klatovská třída 1560/81
301 00 Plzeň
Telefon: +420 377 4252 787
Sprechzeiten:
Montag 9.00 – 14.00 Uhr
Mittwoch 10.00 – 15.00 Uhr
Notarkammer in Ústí nad Labem
Revoluční 8
400 01 Ústí nad Labem
Telefon: +420 475 209 295
Sprechzeiten:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uh